Der Zweck des Vereins ist, die Förderung des Kleingartenwesens im Bereich des Freistaates Thüringen nach dem Prinzip der Selbstlosigkeit sowie der fachlichen Betreuung der Mitglieder.
Die Verwirklichung des Satzungszwecks erfolgt weiterhin durch:
- das Schaffen und Erhalten von Rahmenbedingungen für die Gestaltung von Kleingartenanlagen und die kleingärtnerische Betätigung
- die Verpachtung von Grundstücken zur nicht erwerbsmäßigen kleingärtnerischen Nutzung an seine Mitglieder,
- die Förderung des Umwelt- und Naturschutzes sowie die Gestaltung der Kleingartenanlage als Bestandteil des öffentlichen Grüns,
- der Heranführung und Förderung der Jugend zur Naturverbundenheit
- die Verwendung der finanziellen Mittel des Vereins zu kleingärtnerischen Zwecken,
- Der Verein kann zum Zwecke der Weiterverpachtung von Grundstücken zur kleingärtnerischen Nutzung im Sinne des BKleingG auch Grundstücke erwerben.
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO). Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Parteipolitisch und konfessionell ist der Verein nicht gebunden.